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  • In dieser Rubrik informieren wir Sie in Kürze über aktuelle Themen mit Gesundheitsbezug
  • Exklusiv für Sie recherchiert:


    In Kürze brandaktuell "Die Milch-Lüge" ......




  • Krankenkassenzuschüsse für Kuren - Videovorschau von den Kurhotels
    Der Kurort und die Unterkunft kann im Einvernehmen mit Ihrem Arzt weitgehend frei gewählt werden. In diesem Programm finden Sie ein großes Angebot an Kurreisen, die für Sie über die Beantragung einer ambulanten Vorsorgemaßnahme (auch bekannt als
    “offene Badekur”) bei Ihrer Krankenkasse nochmals deutlich günstiger werden können. Mittlerweile genehmigen und bezuschussen auch die meisten Krankenkassen
    ihren Mitgliedern eine ambulante Vorsorgemassnahme in den EU-Ländern. Diese Kuren sehen einen Zuschuss für Übernachtungen und Verpflegung sowie Transport von bis zu
    € 13,- pro Tag vor, weiterhin die Übernahme der Kuranwendungen unter Berücksichtigung eines Eigenanteils des Patienten (teilweise abhängig von der Kurdauer).
    Ein Anspruch auf einen Kuraufenthalt besteht alle 4 Jahre, bei medizinischer Notwendigkeit kann die Kur auch vor Ablauf der 4-Jahresfrist gewährt werden. Die Dauer der Kur muss neuerdings nicht mehr auf 3 Wochen festgelegt sein, sie kann also auch kürzer stattfinden. Es empfiehlt sich jedoch, diese 3 Wochen in Anspruch zu nehmen, damit der Kuraufenthalt auch Erfolg versprechend verläuft.
    Nach jetzigem Kenntnisstand muss der Kurreisende die Anwendung zunächst selbst bezahlen. Dies erfolgt über die Buchung der Heil- und Spezialkur sowie des Kururlaubes. In diesem Angebot sind mind. 2 Kuranwendungen pro Werktag inklusive, die von einem Kurarzt oder einem Therapeuten vor Ort verordnet werden. Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, zusätzliche Kuranwendungen vor Ort zu kaufen.
    Nach der Kur hat der Kurreisende folgende Unterlagen bei seiner Krankenkasse für die Rückerstattung einzureichen: eine Bescheinigung über die erhaltenen Anwendungen und der dazugehörigen Kosten. Auch zusätzliche Anwendungen wie z.B. Massagen können von den Krankenkassen berücksichtigt werden. Die Bescheinigung sollte sich der Reisende vom Kurhotel / Kurhaus anhand der Therapie- oder Kurkarte ausstellen lassen. Nachdem Sie den Behandlungsplan nach Beendigung des Kuraufenthaltes dem Kuranbieter zugesandt haben, erhalten Sie im Anschluss eine Kostenaufstellung mit genauer Aufschlüsselung der in Anspruch genommenen Leistungen. Es empfiehlt sich daher immer, Ihre Krankenkasse nach einem Zuschuss zu fragen. Nach langjährigen Erfahrungen besteht immer häufiger die Chance, eine Bewilligung für diese Kurreisen zu bekommen. Zusammen mit Ihrem Hausarzt können Sie einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Weitere Einzelheiten erfahren Sie bei Ihrer Krankenkasse. Gerne berät Sie das Fachteam und die dazugehörende Kurärztin auch persönlich. Auf den Internetseiten finden Sie - und das ist absolut neu - grafisch ansprechende und informative Videos der Kurorte und Hotels - eine wirklich informative Vorschau.
Nordland-Wellness  | info@nordlandwellness.de